From: Bernhard Tittelbach Date: Mon, 22 Aug 2016 18:27:17 +0000 (+0200) Subject: simplifications X-Git-Tag: MT2016-12-12~10^2~40 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=commitdiff_plain;h=2692c416a8a3038d731f6d67cb5d5a0c2d294466 simplifications --- diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index a1f8a16..c28bcc4 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -16,9 +16,9 @@ Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft - Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit. - Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden. -- Nach dem Ausschreiben, sind nur mehr formale Änderungen möglich. -- Auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen aber frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung kann über einen Antrag abgestimmt werden. -- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Änderungsantrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. +- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. +- Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung. +- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich. - Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. - Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. - Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig. @@ -40,7 +40,6 @@ Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - §4 Verhalten im Verein ---------------------- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.