From: Christian Pointner Date: Thu, 8 Sep 2016 22:16:22 +0000 (+0200) Subject: Ruhendstellung von Mitgliedschaften X-Git-Tag: MT2016-12-12~10^2~8 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=commitdiff_plain;h=19481da40ce429b470ed9131fa62186bf018016e;hp=13b0fb7649ad6267369508e619c556fc1fe59173 Ruhendstellung von Mitgliedschaften --- diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index e2f3bb6..4cee7d7 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 7794a69..58aac00 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -84,6 +84,13 @@ anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \ Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden. +\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf ruhend setzen. Der Antrag +auf Ruhendstellung muss von einem Mitglied mit einer guten Begrüdung +(zb. längeren Auslandsaufenthalt) gestellt werden.} + +\textcolor{newtext}{Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand + jederzeit wieder aufgehoben werden.} + \Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder} @@ -113,9 +120,11 @@ Vereinsstatuten\textcolor{newtext}{, die Vereinsordnung} und die Beschlüsse der \textcolor{changedtext}{Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.} -\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.} +\textcolor{newtext}{Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend + gesetzt ist verlieren das aktive und passive Wahlrecht und sind von + den Mitgliedsgebüren entbunden. Die Vereinsordnung kann weitere + Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren.} -\textcolor{newtext}{Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)} \Clause{title=Vereinsorgane} @@ -181,10 +190,12 @@ Einbindung der Rechnungsprüfer; \item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für fördernde Mitglieder; \item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; \item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; -\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen; +\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. \end{enumerate} -\textcolor{newtext}{Uneingeschränkte Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung} \label{Pkt:AufgabenGVVO} +\textcolor{newtext}{Beschlussfassung über den Inhalt der + Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über + Änderungen der Vereinsordnung beschließen.} \label{Pkt:AufgabenGVVO} \Clause{title=Vorstand} \label{clause:Vorstand} @@ -236,20 +247,20 @@ Nachfolgers wirksam.\label{Abs:VorstandRuecktritt} \label{clause:AufgabenVorstand} Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \glqq Leitungsorgan\grqq -\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2004. +\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: \begin{enumerate} \item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als -Mindesterfordernis -\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses -\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten +Mindesterfordernis; +\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses; +\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten; \item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften -Rechnungsabschluss -\item Verwaltung des Vereinsvermögens -\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernde Vereinsmitgliedern +Rechnungsabschluss; +\item Verwaltung des Vereinsvermögens; +\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern; \item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins. \end{enumerate} @@ -332,7 +343,7 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufalle widersprechen gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.} \textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder, - Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen.} + Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmende von Vereinsveranstaltungen.} \textcolor{newtext}{Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu machen und muss für Mitgliedern jederzeit einsehbar sein.