+- Namen und Kontaktdaten des Komitee für biologische Sicherheit gut als solche erkennbar und leicht für Labornutzer auffindbar kenntlich gemacht werden und auch im Wiki korrekt aufgeführt sind.
+
+### Komitee für biologische Sicherheit
+
+Siehe Gentechnikgesetze §16.
+
+Wird von der Laborbetreibenden Person in Rücksprache mit dem Vorstand eingesetzt.
+
+Vor Beginn einer Arbeit mit GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes (z.b. §19, §15 Abs 5.) ist das Komitee für biologische Sicherheit zu konsultieren.
+
+Hinsichtlich des OLGA sind Anweisungen der Mitglieder des Komitee für biologische Sicherheit sofort und unwiederruflich Folge zu leisten. Sie können Personen z.b. jederzeit ohne Angabe von Gründen des Labor verweisen.
+