X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=e9d73775be99deefa5a3609501c0ea4a61f6d6a1;hp=4af8181cb030ec434348309f82916f7bf0e1f629;hb=e62a72dbdc787338d79d994acfcec2bfc0086136;hpb=5175a2f969bca6a337a6a810fd180353aa906268 diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 4af8181..e9d7377 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -159,3 +159,12 @@ Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per V - Es sind mehr als 10 Personen anwesend und weniger als 50% davon sind Mitglieder. 9. Phasen mit Geschlossener Kassa müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der Verantwortlichen Personen enthalten. + + +§7 Raumdirektiven +----------------- + +1. Bring ungenutztes Nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) an seinen vorgesehenen Verwahrungsort. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde. + +1. Ungenutztes Nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) ist an seinen vorgesehenen Verwahrungsort zu bringen. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde. +