X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;h=30ebe7d94f83d986bb74dcb0cdf6ea01e36e2fda;hp=e2386ce31221eead560643476d04d99c847ea84e;hb=2dc88236703144c83d687ba4ae9c84d15132f017;hpb=7c04bf6d3ebf65611feb08157210f539021443ea diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index e2386ce..30ebe7d 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -76,12 +76,12 @@ Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen -Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. +Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \label{Abs:MitgliedAusschluss} -Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:VertretungDesVereins} genannten Gründen von der +Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden. @@ -113,9 +113,11 @@ Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. +\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{} Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden. Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) +\end{pdfsidelinecomment} \Clause{title=Vereinsorgane} @@ -182,7 +184,8 @@ Einbindung der Rechnungsprüfer; \item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; \item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; \item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. -\item Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} +\item \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{} +Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} \end{pdfsidelinecomment} \end{enumerate} \label{Abs:AufgabenGeneralversammlung} @@ -323,8 +326,11 @@ dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertr Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. + \Clause{title=Vereinsordnung} +\label{clause:Vereinsordnung} +\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal} Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten. @@ -343,4 +349,4 @@ Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO}) - +\end{pdfsidelinecomment}