X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;h=217f6a7c509dfe8beeeb251ae81e92a62a107a5f;hp=62d1f0d5569c39ab9c5eac01254dd58809ceb987;hb=c3dc1fa7349755ac7ce1d0665bc5a724484a92e8;hpb=d15ad735def7c8765b6c68d0fa3eb9ea8c75f4c0 diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 62d1f0d..217f6a7 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -156,6 +156,7 @@ einen gerichtlich bestellten Kurator (\refParS{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. +Darüber hinaus sind die Mitglieder zu informieren. Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen @@ -163,7 +164,7 @@ Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des -Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. +Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Ein Mitglied darf maximal drei Stimmen auf sich vereinen. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.