X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;fp=statuten%2Fstatuten.tex;h=e3a2eeed2c5815960b6949d0d2dcd59d9f982678;hp=697b0a2ce4ccded59ec31e12dd106f294064e5f4;hb=c21f3d5022d09450486a8c3433284ab5c3a57c51;hpb=69c3cc2573d3ade6038c5611182b2143ddc14290 diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 697b0a2..e3a2eee 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -122,7 +122,7 @@ Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, \Clause{title=Vereinsorgane} Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die -Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}). +Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}), die Ämter (\ref{clause:Aemter}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}). \Clause{title=Generalversammlung} \label{clause:Generalversammlung} @@ -293,6 +293,19 @@ Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfun Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des \ref{Abs:VorstandErlischt} bis \refParS{Abs:VorstandRuecktritt} sinngemäß. +\Clause{title={Ämter}} +\label{clause:Aemter} + +Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer} + +Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}). + +Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich. + +Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines +Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam. + +Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren. \Clause{title=Schiedsgericht} \label{clause:Schiedsgericht} @@ -328,6 +341,7 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufalle \Clause{title=Vereinsordnung} +\label{clause:Vereinsordnung} \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal} Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil @@ -348,4 +362,4 @@ Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO}) -\end{pdfsidelinecomment} \ No newline at end of file +\end{pdfsidelinecomment}