X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;fp=statuten%2Fstatuten.tex;h=d6884f860c47e0ee401be05356528a257aa2fadc;hp=eab8c35f47ce6811f1fc070d3b1b8dd06f6287da;hb=41382ec5de92a6cf9bb3ac3c701edbce0e933b05;hpb=798705be5fd6bf7027561d073a91b2446c7c48e3 diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index eab8c35..d6884f8 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -109,9 +109,9 @@ informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die -Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden -Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der -Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. +Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. + +Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.