X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;fp=statuten%2Fstatuten.tex;h=697b0a2ce4ccded59ec31e12dd106f294064e5f4;hp=e3a2eeed2c5815960b6949d0d2dcd59d9f982678;hb=2e206c82c44f3a7f07f1a9be02ce0d0ac794671a;hpb=c21f3d5022d09450486a8c3433284ab5c3a57c51 diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index e3a2eee..697b0a2 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -122,7 +122,7 @@ Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, \Clause{title=Vereinsorgane} Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die -Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}), die Ämter (\ref{clause:Aemter}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}). +Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}). \Clause{title=Generalversammlung} \label{clause:Generalversammlung} @@ -293,19 +293,6 @@ Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfun Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des \ref{Abs:VorstandErlischt} bis \refParS{Abs:VorstandRuecktritt} sinngemäß. -\Clause{title={Ämter}} -\label{clause:Aemter} - -Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer} - -Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}). - -Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich. - -Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines -Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam. - -Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren. \Clause{title=Schiedsgericht} \label{clause:Schiedsgericht} @@ -341,7 +328,6 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufalle \Clause{title=Vereinsordnung} -\label{clause:Vereinsordnung} \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal} Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil @@ -362,4 +348,4 @@ Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO}) -\end{pdfsidelinecomment} +\end{pdfsidelinecomment} \ No newline at end of file