Änderung nach Punkt "Vereinsordnung" Unterpunkt 1 des MT am 09.03.2020
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 Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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-vom dd.mm.yyyy
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+vom 09.03.2020
 
 §0 Definitionen
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-- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
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-- Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
+1. Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
 
-- Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
+2. Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
 
-- Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesicher sind.
+3. Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
 
-- morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
+5. Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesichter sind.
 
+4. morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
 
 §1 Änderung der Vereinsordnung
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-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
+1. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
 
-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
+2. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einem Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
 
-- Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
+3. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
 
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+4. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen, an dem eine Änderung vorgestellt wurde, muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
 
-- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
+5. Nach der Veröffentlichung sind nur mehr formale Änderungen möglich.
 
-- Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+
+§2 Aufnahme neuer Mitglieder
+----------------------------
 
+1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
 
-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
 
-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
+3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
 
-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
-  [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden)
+4. Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
 
+5. Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
 
+6. Ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
 
-§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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+7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
 
-- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
+8. Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
 
-- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
+- Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
 
-- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
+- Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
 
-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
+- Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
 
-- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
+9. Eine Person muss explizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]
 
-- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
+10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegebenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
 
-- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
+[^ErklärungBekannteGesichter]:
+Erklärung: Die Liste der Bekannten Gesichter ist die Basis für das Verständnis unseres Vertrauens zu Personen. Diese Information muss transparent sein.
 
-- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
+§3 Zugangskarten
+----------------
 
-    - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
+1. Natürliche Personen, welche realraum Mitglied sind, können
+eine Zugangskarte anfordern.
 
-    - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
+2. Jede Zugangskarte ist personenbezogen, und darf nicht an Dritte
+weitergegeben werden.
 
-    - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
+3. Juristische Personen, welche realraum Mitglied sind, können unter
+folgenden Voraussetzungen eine Zugangskarte anfordern:
 
-- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden.
+- Sie entrichten einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe eines
+regulären Mitgliedsbeitrags pro Zugangskarte.
+- Jede Person, die im Besitz einer Zugangskarte ist, hat die
+Zustimmung entweder des Mitgliedertreffens oder des Vorstands.
+- Die Zugangskarte wurde vor dem 01.08.2021 angefordert.
 
-- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
+4. Die Ausgabe von Zugangskarten an Personen darf nur nach real*raum*-Einschulung erfolgen
 
 
+§5 Referate und erweiterter Vorstand
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+1. Referate werden von Personen bekleidet, die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen.
 
+2. Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
 
-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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+3. Die Person verpflichtet sich zum Antrittszeitpunkt für eine Dauer ihrer Wahl die Funktion nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen.
 
-- Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden:
-    - 3D Drucker
-    - Lasercutter
-    - Standbohrmaschine
+4. Wird offensichtlich, dass die Funktion nicht mehr effektiv erfüllt werden kann, ist der Vorstand ehest möglich zu informieren. Nach Möglichkeit ist ein Nachfolger vorzuschlagen.
 
+5. Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit Personen in ein Referat wählen.
 
-§4 Verhalten im Verein
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+6. Mehrere Personen können sich ein Referat teilen bzw. eine Person kann mehrere Referate bekleiden.
 
+### Raum-Bereichs-MeisterIn
 
-§5 Ämter des Vereins
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+Bekleidet von 1 bis n Mitgliedern welche regelmäßig ein kompetentes Auge auf Teilbereiche des realraum werfen. (z.b. OLGA, MaSha, Holzwerkstatt, Tesla, Lasercutter, 3D Drucker, Gastherme, Kühlschrank, Getränkelager, etc).
 
-Zusätzlich zum Vorstand, kann Das Mitgliedertreffen mit absoluter Mehrheit Personen für die Dauer von 2 Jahren in ein Referat wählen.
+Sie organisieren den Nachkauf von Verbrauchsmaterial und Verkaufsgütern. Prüfen Geräte auf ordnungsgemäße Benutzbarkeit und Verwendbarkeit. Warten Geräte bzw informieren die Mitglieder über die Notwendigkeit einer Wartung.
 
-### Inventurbeauftragte Person
+Kann definieren welche Geräte einer Einschulung bedürfen und kuriert die Liste der eingeschulten Personen. Die Definition der Teilbereiche sowie deren Zuordnung zu Personen ist im Wiki zu dokumentieren.
 
-Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
+### Invent-UR-er / Invent-UR-erin
 
-### Vorstandunterstützende Person
+Ist Mitglied im Verein und führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebnis an den Kassier.
 
-Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden.
+### Auge auf Events
 
-### Infrastructure & PR
+Stellt sicher, dass die Organisation von Events durch den realraum sowie die Teilnahme des realraum bei Events funktioniert.
+Bemüht sich, dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten und angekündigt werden.
 
-Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von Events durch den realraum sowie die Teilnahme des realraum bei Events funktioniert.
-Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden.
+### Public Relations
+
+Kümmert sich um Bewerbung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für den realraum. Redigiert den Blog und Social Media.
 
 ### Laborbetreibende Person
 
-Die Laborbetreibende Person ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
+Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Im Sinne des Gentechnikgesetzes ist sie Betreiber der Anlage in der Arbeiten mit GVO durchgeführt werden. Sie stellt sicher, dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
+
+§6 Getränke und Snacks
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+
+1. Getränke und Snacks können von allen anwesenden Personen nach Entrichtung eines fairen Unkostenbeitrags bezogen werden.
+
+2. Jede Person ist selbst dafür verantwortlich den Unkostenbeitrag entsprechend der entnommenen Mengen vor der Entnahme in die dafür bereitgestellte Kassa zu entrichten.
+
+3. Die Höhe des Beitrags ist anhand der ausgehängten Richtwerte zu wählen und darf nicht auf 0 reduziert werden.
+
+4. Der Verein ist nicht dazu verpflichtet den Bezug von Getränken und Snacks in jedem Fall aufrechtzuerhalten und behält sich das Recht vor die Möglichkeit dafür jederzeit für einen beliebigen Zeitraum auszusetzen.
 
-Insbesondere stellt sie sicher, dass
+5. Alkoholische Getränke dürfen im Verein nicht günstiger erhältlich sein als das billigste nicht-alkoholische und nicht-koffeinhaltige Getränk.
 
-- allen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten genüge getan wird.
-- zu jeder Zeit ein qualifizierter und kurzfristig erreichbarer Beauftrager bzw Beauftragte für biologische Sicherheit sowie ein Stellvertreter bestellt ist.
-- das Komitee für biologische Sicherheit eingerichtet und im Sinne des Gesetzes besetzt ist. (BeauftragteR für biologische Sicherheit plus zwei weitere Mitglieder mit entsprechenden Qualifikationen)
-- der Vorstand über alle Experimente und deren Gefahrenpotential im Labor informiert wird.
-- über alle Arbeiten mit GVO Aufzeichnungen geführt werden und jederzeit eingesehen werden können
+§7 Raumdirektiven
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+1. Bring ungenutztes nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) an seinen vorgesehenen Verwahrungsort. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde.