\Clause{title=Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die
-Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}), die Ämter (\ref{clause:Aemter}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}).
+Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}).
\Clause{title=Generalversammlung}
\label{clause:Generalversammlung}
Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des \ref{Abs:VorstandErlischt} bis \refParS{Abs:VorstandRuecktritt} sinngemäß.
-\Clause{title={Ämter}}
-\label{clause:Aemter}
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-Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer}
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-Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}).
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-Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich.
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-Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines
-Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam.
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-Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren.
\Clause{title=Schiedsgericht}
\label{clause:Schiedsgericht}
\Clause{title=Vereinsordnung}
-\label{clause:Vereinsordnung}
\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal}
Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil
Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO})
-\end{pdfsidelinecomment}
+\end{pdfsidelinecomment}
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