Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft =========================================================================== §0 Definitionen --------------- - Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail. - Menschen - Gäste sind Menschen im realraum die weder Mitlieder noch bekannte Gesicher sind. - Bekannte Gesichter haben ein Foto im Wiki, sind schon öfter dagewesen und mindestens einem Mitglied besser bekannt. - Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten. - Morgen ist nach dem Schlafengehen oder wenn die Sonne erneut im Zenit steht. §1 Änderung der Vereinsordnung -------------------------------- - Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit. - Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden. - Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. - Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung. - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich. - Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. - Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. - Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig. - Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden. §2 Aufnahme neuer Mitglieder ---------------------------- - Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand. - z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g - z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist. - z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren. §3 Verwendung von Vereinsgeräten -------------------------------- - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine. - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig §4 Verhalten im Verein ---------------------- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.