From 4afd7e41cbc0c976bbdeac7dc6f992e04b039fe1 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Bernhard Tittelbach Date: Thu, 11 Aug 2016 01:06:35 +0200 Subject: [PATCH] =?utf8?q?draft=20statuten=C3=A4nderung=20f=C3=BCr=20vereins?= =?utf8?q?ordnung?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- statuten/statuten.tex | 16 +++++++++++++--- 1 file changed, 13 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index d336402..b788935 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -126,12 +126,13 @@ Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch -einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e). +einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e). \item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung -beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. +beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. \item Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. +\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung beziehungsweise der Vereinsordnung können nur gefasst werden, wenn dies aus der Tagesordnung ersichtlich ist bzw mit der Tagesordnung vorangekündigt wurde. \item Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. @@ -159,7 +160,8 @@ Einbindung der Rechnungsprüfer; \item[f] Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für fördernde Mitglieder \item[g] Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; \item[h] Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; -\item[i] Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. +\item[i] Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. +\item[j] Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung, unabhängig möglicher Regelungen in der Vereinsordnung. \end{description} \subsection*{§ 11: Vorstand} @@ -280,3 +282,11 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. \end{enumerate} + +\subsection*{§ 17: Vereinsordnung} +\begin{enumerate} +\item Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten. Im Falle eines Widerspruches gelten die Statuten sinngemäß. +\item Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu machen und von Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern jederzeit einsehbar. Beispielhafte Mittel zur Veröffentlichung sind Aushang im Vereinslokal, Publikation auf einer Vereinswebseite oder Aushändigung auf Nachfrage bei Vorstand. +\item Die Vereinsordnung ist gültig solange sie ein Regelwerk zur Änderung der Vereinsordnung enthält. Die Vereinsordnung kann sich durch Aufhebung dieses Regelwerkes selbst ungültig machen. % Sonst könnten Leute die Aufhebung von Regeln bis zu einer GV verhindern in dem sie das Regelwerk rausstreichen. Außerdem gibt es sonst keine Konsequenzen wenn das Regelwerk nicht drinnen ist. +\item Die Generalversammlung kann in einem entsprechend lautenden Tagesordnungspunkt uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe §10 Abs 1 Punkt j) +\end{enumerate} -- 1.7.10.4