From 2ed6054822d8299598dc1df7944c048a606fe627 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Bernhard Tittelbach Date: Tue, 13 Sep 2016 02:38:10 +0200 Subject: [PATCH] VO: expiration date + trialperiod in one ruleset, depending on use and requested duration --- vereinsordnung/vereinsordnung.md | 6 +++--- 1 file changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 89a9faf..b89dd11 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -33,11 +33,11 @@ vom 12.09.2016 6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. -7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. +7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind neue Regeln mit einem Ablaufdatum zu versehen. (Neue Regel: Hinzugefügter Absatz oder signifikate Änderung der Bedeutung eines Absatzes) Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und einem Jahr in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden. -8. Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig. +8. Regeln mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text entfernen werden. -9. Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden. +9. Über einen Antrag auf Änderung des Ablaufdatums kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden. §2 Aufnahme neuer Mitglieder -- 1.7.10.4