From 1db46565daafd63bfd9d5e69ce63939fcb5a160b Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Bernhard Tittelbach <bernhard@tittelbach.org>
Date: Thu, 25 Aug 2016 02:40:34 +0200
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 vereinsordnung/vereinsordnung.md |   42 ++++++++++++++++++++++++++++++--------
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  - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
 
 
-§5 Rollen im Verein
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- - z.B.: Inventurbeauftragte Person
- - z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter)
- - z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit
- - Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen)
- - Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben
+§5 Ämter
+--------
+
+Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
+
+Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden. 
+
+Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen.
+
+Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
+
+Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
+
+### Inventurbeauftragte Person
+
+Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
+
+### Vorstandunterstützende Person
+
+Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden.
+
+### Infrastructure & PR
+
+Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von und Teilnahme bei Events funktioniert.
+Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden.
+
+### Laborverantwortliche Person
+
+Die Laborverantwortliche Person ist verantwortlich für alle Belange der
+Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen
+des Vereins. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird.
+Insbesondere hat sie sicherzustellen dass die Kommission für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist,
+sowie das Amt des Beauftragten für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist.
+
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1.7.10.4