From: Bernhard Tittelbach Date: Thu, 20 Nov 2025 15:40:56 +0000 (+0100) Subject: propose change word Beurlaubung to Ruhendstellung X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=refs%2Fheads%2FaoGV_2025-11-16_proposedfix;p=documents.git propose change word Beurlaubung to Ruhendstellung --- diff --git a/statuten/2025-11-16_issues.txt b/statuten/2025-11-16_issues.txt index 0b95b4f..746d2a8 100644 --- a/statuten/2025-11-16_issues.txt +++ b/statuten/2025-11-16_issues.txt @@ -1,4 +1,3 @@ - "Beurlaubung" kommt sonst nirgendwo vor, sollte man auf Ruhendstellung ändern - Beschränkung auf 6 Monate ist zwar im selben Absatz wie einseitige Ruhendstellung, könnte aber so mißverstanden werden dass es auch normale Ruhendstellung betrifft. Im Zweifelsfall müssen Leute nach 6 Monaten neu beantragen. -- Antrag auf Beendigung Ruhendstellung kann auch für einseitige Ruhendstellung gestellt werden, wird dann halt abgelehnt. diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index 06af33b..c66c0e7 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 2666f6f..a85a6da 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -96,7 +96,7 @@ Der Vorstand hat die Mitglieder und insbesondere das betroffene Mitglied, über Die Mitgliedschaft von Mitgliedern des Vorstands kann nicht ruhend gestellt werden. -Zur Schlichtung im Fall einer einseitigen Beurlaubung kann das Schiedsgericht berufen werden. +Zur Schlichtung im Fall einer einseitigen Ruhendstellung kann das Schiedsgericht berufen werden. \Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder}