From: Bernhard Tittelbach Date: Wed, 19 Nov 2025 20:03:11 +0000 (+0100) Subject: statuten: add Zwangsbeurlaubung aoGV2025-11-16 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=refs%2Fheads%2FaoGV_2025-11-16;p=documents.git statuten: add Zwangsbeurlaubung aoGV2025-11-16 --- diff --git a/statuten/2025-11-16_issues.txt b/statuten/2025-11-16_issues.txt new file mode 100644 index 0000000..cf16767 --- /dev/null +++ b/statuten/2025-11-16_issues.txt @@ -0,0 +1,4 @@ +- "Beurlaubung" kommt sonst nirgendwo vor, sollte man auf Ruhendstellung ändern. Intention ist aber erkennbar und der Satz ist eh überflüssig da Schiedsgericht für alles angerufen werden kann. +- Beschränkung auf 6 Monate ist zwar im selben Absatz wie einseitige Ruhendstellung, könnte aber so mißverstanden werden dass es auch normale Ruhendstellung betrifft. Im Zweifelsfall müssen Leute nach 6 Monaten neu beantragen. +- Antrag auf Beendigung Ruhendstellung kann auch für einseitige Ruhendstellung gestellt werden, wird dann halt abgelehnt. + diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index f69fae8..06af33b 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 95d3804..2666f6f 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -90,6 +90,13 @@ Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie ei Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand jederzeit wieder aufgehoben werden. +Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft einseitig ruhend stellen. Die maximale Dauer der Ruhendstellung beträgt 6 Monate. + +Der Vorstand hat die Mitglieder und insbesondere das betroffene Mitglied, über eine Ruhendstellung zu informieren und die Entscheidung sowie gewählte Dauer zu begründen. + +Die Mitgliedschaft von Mitgliedern des Vorstands kann nicht ruhend gestellt werden. + +Zur Schlichtung im Fall einer einseitigen Beurlaubung kann das Schiedsgericht berufen werden. \Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder}