From: Christian Pointner Date: Tue, 4 Jun 2013 17:44:31 +0000 (+0000) Subject: fixed typos @ statuten X-Git-Tag: MT2016-12-12~28 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=feded9ac9bad376e764f3d11a57f7ce9b0abbe6c;p=documents.git fixed typos @ statuten --- diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index 025c614..054ed7c 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index c3ecf80..8234b90 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -2,7 +2,7 @@ \section*{Statuten des Vereins} \subsection*{§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich} \begin{enumerate} -\item Der Verein führt den Namen „realraum". +\item Der Verein führt den Namen \glqq realraum\grqq. \item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakoministrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. \item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \end{enumerate} @@ -31,7 +31,7 @@ erreicht werden. \end{description} \item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch \begin{description} -\item[a] Beitrittsgebüren und Mitgliedsbeiträge +\item[a] Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge \item[b] freiwillige Spenden \item[c] Förderungen \end{description} @@ -68,9 +68,7 @@ Ausschluss. vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. \item Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung -unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der - -Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen +unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. \item Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.