From: Christian Pointner Date: Mon, 22 Aug 2016 22:19:13 +0000 (+0200) Subject: proposed changes by equinox X-Git-Tag: MT2016-12-12~10^2~36 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=dbcc2497711746dc5562abf4b247349f4c45735d;p=documents.git proposed changes by equinox --- diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index 972c1c6..5a8d93d 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 20e8623..327a66e 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -132,7 +132,6 @@ beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. \item Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. -\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung beziehungsweise der Vereinsordnung können nur gefasst werden, wenn dies aus der Tagesordnung ersichtlich ist bzw mit der Tagesordnung vorangekündigt wurde. \item Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. @@ -161,7 +160,7 @@ Einbindung der Rechnungsprüfer; \item[g] Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; \item[h] Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; \item[i] Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. -\item[j] Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung, unabhängig möglicher Regelungen in der Vereinsordnung. +\item[j] Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \end{description} \subsection*{§ 11: Vorstand} @@ -285,8 +284,18 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, \subsection*{§ 17: Vereinsordnung} \begin{enumerate} -\item Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten. Im Falle eines Widerspruches gelten die Statuten sinngemäß. -\item Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu machen und von Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern jederzeit einsehbar. Beispielhafte Mittel zur Veröffentlichung sind Aushang im Vereinslokal, Publikation auf einer Vereinswebseite oder Aushändigung auf Nachfrage bei Vorstand. -\item Die Vereinsordnung ist gültig solange sie ein Regelwerk zur Änderung der Vereinsordnung enthält. Die Vereinsordnung kann sich durch Aufhebung dieses Regelwerkes selbst ungültig machen. % Sonst könnten Leute die Aufhebung von Regeln bis zu einer GV verhindern in dem sie das Regelwerk rausstreichen. Außerdem gibt es sonst keine Konsequenzen wenn das Regelwerk nicht drinnen ist. -\item Die Generalversammlung kann in einem entsprechend lautenden Tagesordnungspunkt uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe §10 Abs 1 Punkt j) +\item Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil + der Statuten. +\item Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen widersprechen + gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß. +\item Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder, + Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie auf allen + Vereinsveranstaltungen. +\item Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu + machen und muss von Mitgliedern jederzeit einsehbar sein. + Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen. +\item Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die + Vereinsordnung geändert werden kann. +\item Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an + der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe §10 Abs 1 Punkt j) \end{enumerate}