From: Bernhard Tittelbach Date: Tue, 13 Sep 2016 12:49:44 +0000 (+0200) Subject: remove textcolor X-Git-Tag: MT2016-12-12~10^2~4 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=d15ad735def7c8765b6c68d0fa3eb9ea8c75f4c0;p=documents.git remove textcolor --- diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index da59b9a..bebf947 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index e559cdb..62d1f0d 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -84,12 +84,11 @@ anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \ Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden. -\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen. +Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen. Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begründung -(zb. längeren Auslandsaufenthalt).} +(zb. längeren Auslandsaufenthalt). -\textcolor{newtext}{Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand - jederzeit wieder aufgehoben werden.} +Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand jederzeit wieder aufgehoben werden. \Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder} @@ -106,7 +105,7 @@ ausgenommen Verschleiß durch normale Nutzung. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu. -Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten \textcolor{newtext}{und der Vereinsordnung} zu verlangen. +Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten und der Vereinsordnung zu verlangen. Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. @@ -116,14 +115,14 @@ informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die -Vereinsstatuten\textcolor{newtext}{, die Vereinsordnung} und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. +Vereinsstatuten, die Vereinsordnung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. -\textcolor{changedtext}{Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.} +Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. -\textcolor{newtext}{Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend +Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend gesetzt ist verlieren das aktive und passive Wahlrecht und sind von den Mitgliedsgebühren entbunden. Die Vereinsordnung kann weitere - Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren.} + Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren. \Clause{title=Vereinsorgane} @@ -193,9 +192,8 @@ Einbindung der Rechnungsprüfer; \item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. \end{enumerate} -\textcolor{newtext}{Beschlussfassung über den Inhalt der - Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über - Änderungen der Vereinsordnung beschließen.} \label{Pkt:AufgabenGVVO} +Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über + Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} \Clause{title=Vorstand} \label{clause:Vorstand} @@ -337,20 +335,20 @@ Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufalle \Clause{title=Vereinsordnung} \label{clause:Vereinsordnung} -\textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten.} +Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten. -\textcolor{newtext}{Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen - widersprechen, gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.} +Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen + widersprechen, gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß. -\textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder, - Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmende von Vereinsveranstaltungen.} +Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder, + Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmende von Vereinsveranstaltungen. -\textcolor{newtext}{Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu +Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu machen und muss für Mitglieder jederzeit einsehbar sein. - Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen.} + Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen. -\textcolor{newtext}{Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die - Vereinsordnung geändert werden kann.} +Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die + Vereinsordnung geändert werden kann. -\textcolor{newtext}{Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an - der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Pkt:AufgabenGVVO})} +Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an + der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Pkt:AufgabenGVVO})