From: Christian Pointner Date: Thu, 30 Mar 2017 19:18:14 +0000 (+0200) Subject: added first draft for beverages-and-snacks X-Git-Tag: MT2017-05-08~2 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=aa0e89e205593584731e2ed9e63e1650f4599ae5;p=documents.git added first draft for beverages-and-snacks --- diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 48af9b6..a28d222 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -66,6 +66,7 @@ vom 09.01.2017 [^ErklärungBekannteGesichter]: Erklärung: Die Liste der Bekannten Gesichter ist die Basis für das Verständnis unseres Vertrauens zu Personen. Diese Information muss transparent sein. + §3 Zugangskarten ---------------- @@ -132,3 +133,29 @@ Kümmert sich um Bewerbung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für d ### Laborbetreibende Person Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Im Sinne des Gentechnikgesetzes ist sie Betreiber der Anlage in der Arbeiten mit GVO durchgeführt werden. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird. + + +§6 Getränke und Snacks +---------------------- + +1. Getränke und Snacks können von allen anwesenden Personen nach Entrichtung eines fairen Unkostenbeitrags bezogen werden. + +2. Der Verkauf kann entweder über eine offene oder eine geschlossene Kasse erfolgen. + +3. Bei offener Kasse ist jede Person selbst verantwortlich dafür Sorge zu tragen das die entnommenen Mengen mit einem fairen Betrag abgegolten werden. + +4. Wenn eine geschlossene Kasse ausgerufen ist, werden alle Transaktionen durch ein Mitglied ausgeführt. Alle anderen anwesenden Personen können dann Getränke und Snacks nur noch über dieses Mitglied beziehen. + +5. Jedes Mitglied kann jederzeit eine geschlossene Kasse ausrufen. Nachdem diese ausgerufen ist wird ein Mitglied, von allen anwesenden Mitgliedern, zur verantwortlichen Person ernannt. Diese Person ist für eine eindeutige Kennzeichnung der geschlossenen Kasse verantwortlich. + +6. Wenn die verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur verantwortlichen Person ernannt wird oder die offene Kasse ausgerufen wird. + +7. Entfällt der Grund für das Ausrufen der geschlossenen Kasse kann die verantwortliche Person die offene Kasse ausrufen. + +8. Unter folgenden Bedingungen muss eine geschlossene Kasse ausgerufen werden: + + - Es befinden sich mehr als 20 Personen im realraum. + + - Es sind mehr als 10 Personen anwesend und weniger als 50% davon sind Mitglieder. + +9. Phasen mit geschlossener Kasse müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der verantwortlichen Personen enthalten. diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf b/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf index 45e9c0a..02325dd 100644 Binary files a/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf and b/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf differ