From: Bernhard Tittelbach Date: Mon, 14 Aug 2017 18:46:56 +0000 (+0200) Subject: Entfernung Getränkeparagraph X-Git-Tag: MT2017-08-14 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=54713b5443eda93033848f5863107f2d8b86a383;p=documents.git Entfernung Getränkeparagraph --- diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 4af8181..7bf872f 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -1,7 +1,7 @@ Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft =========================================================================== -vom 09.01.2017 +vom 14. August 2017 §0 Definitionen @@ -134,28 +134,3 @@ Kümmert sich um Bewerbung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für d Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Im Sinne des Gentechnikgesetzes ist sie Betreiber der Anlage in der Arbeiten mit GVO durchgeführt werden. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird. - -§6 Getränke und Snacks ----------------------- - -1. Getränke und Snacks können von allen anwesenden Personen nach Entrichtung eines fairen Unkostenbeitrags bezogen werden. - -2. Der Bezug kann entweder über eine Offene Kassa oder eine Geschlossene Kassa erfolgen. - -3. Bei Offener Kassa ist jede Person selbst verantwortlich dafür Sorge zu tragen das die entnommenen Mengen mit einem fairen Betrag abgegolten werden. - -4. Wenn eine Geschlossene Kassa ausgerufen ist, werden alle Transaktionen durch ein Mitglied ausgeführt. Alle anderen anwesenden Personen können dann Getränke und Snacks nur noch über dieses Mitglied beziehen. - -5. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Geschlossene Kassa ausrufen. Nachdem diese ausgerufen ist wird ein Mitglied, von allen anwesenden Mitgliedern, zur Verantwortlichen Person ernannt. Diese Person ist für eine eindeutige Kennzeichnung der Geschlossenen Kassa verantwortlich. - -6. Wenn die Verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur Verantwortlichen Person ernannt wird oder die Offene Kassa ausgerufen wird. - -7. Entfällt der Grund für das Ausrufen der Geschlossenen Kassa kann die Verantwortliche Person die Offene Kassa ausrufen. - -8. Unter folgenden Bedingungen muss eine Geschlossene Kassa ausgerufen werden: - - - Es befinden sich mehr als 20 Personen im realraum. - - - Es sind mehr als 10 Personen anwesend und weniger als 50% davon sind Mitglieder. - -9. Phasen mit Geschlossener Kassa müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der Verantwortlichen Personen enthalten. diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf b/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf index 4edde60..83a8d46 100644 Binary files a/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf and b/vereinsordnung/vereinsordnung.pdf differ