From: Bernhard Tittelbach Date: Thu, 8 Sep 2016 17:04:27 +0000 (+0200) Subject: update X-Git-Tag: MT2016-12-12~10^2~12 X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=4097e3426850f2ad49cdb2f35f96cf7407a7212b;p=documents.git update --- diff --git a/contracts/contract_laborbetreiber.pdf b/contracts/contract_laborbetreiber.pdf index b93bc80..6e673b7 100644 Binary files a/contracts/contract_laborbetreiber.pdf and b/contracts/contract_laborbetreiber.pdf differ diff --git a/contracts/contract_laborbetreiber.tex b/contracts/contract_laborbetreiber.tex index e301c00..533838e 100644 --- a/contracts/contract_laborbetreiber.tex +++ b/contracts/contract_laborbetreiber.tex @@ -12,7 +12,7 @@ \pagenumbering{gobble} -\section*{Vertragliche Vereinbarung über den Betrieb des OpenBiolab Graz Austria} +\section*{Vertrag über den Betrieb des OpenBiolab Graz Austria} \begin{contract} @@ -32,8 +32,9 @@ Die Tätigkeit als Laborbetreiber beginnt mit \DatumVertragsbeginn{}. Die Tätigkeit endet mit schriftlicher oder elektronisch schriftlicher Abberufung durch den Vorstand des Vereins oder spätestens nach einem Zeitraum von zwei Jahren mit der Einsetzung eines/einer geeigneten Nachfolgers/in durch den Vorstand. \Clause{title={Umfang}} +\label{clause:umfang} -Der/Die ehrenamtlich Tätige ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins und ist der Laborbetreiber im Sinne des Gentechnikgesetz. Als für das OLGA verantwortliche Person stellt sie sicher dass allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird. +Der/Die ehrenamtlich Tätige ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins und ist der Laborbetreiber im Sinne des Gentechnikgesetz. Als für das OLGA verantwortliche Person stellt sie sicher dass allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird und dem Verein aus dem Betrieb des OLGA kein Schaden entsteht. Soweit möglich agiert der/die ehrenamtlich Tätige dahingehend selbstständig. Der Vorstand ist jedenfalls stets über alle Vorgänge zu informieren. Der/Die ehrenamtlich Tätige ist kein organschaftliche Vertreter des Vereins. @@ -56,7 +57,9 @@ Es liegt in der Verantwortung des/der ehrenamtlich Tätigen die jeweilig gültig \Clause{title={Einverständnis}} Der/Die ehrenamtlich Tätige erklärt sich mit seiner/ihrer Unterschrift mit Inhalt und Intention des Vertrages einverstanden. Er/Sie - erklärt die beschriebenen ehrenamtlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten nach besten Wissen und Gewissen zu übernehmen. + erklärt die in \ref{clause:umfang} beschriebenen ehrenamtlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten nach besten Wissen und Gewissen zu übernehmen. + + Der/Die ehrenamtlich Tätige erklärt den Verein von Forderungen, Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des OLGA schadfrei zu halten. Änderungen der Daten des/der ehrenamtlich Tätigen in \ref{clause:wer} sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.