From: Bernhard Tittelbach <bernhard@tittelbach.org>
Date: Tue, 13 Sep 2016 00:38:10 +0000 (+0200)
Subject: VO: expiration date + trialperiod in one ruleset, depending on use and requested... 
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VO: expiration date + trialperiod in one ruleset, depending on use and requested duration
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diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md
index 89a9faf..b89dd11 100644
--- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md
+++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md
@@ -33,11 +33,11 @@ vom 12.09.2016
 
 6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
 
-7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind neue Regeln mit einem Ablaufdatum zu versehen. (Neue Regel: Hinzugefügter Absatz oder signifikate Änderung der Bedeutung eines Absatzes) Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und einem Jahr in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden.
 
-8. Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
+8. Regeln mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text entfernen werden.
 
-9. Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
+9. Über einen Antrag auf Änderung des Ablaufdatums kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden.
 
 
 §2 Aufnahme neuer Mitglieder