From: Bernhard Tittelbach <bernhard@tittelbach.org> Date: Tue, 13 Sep 2016 00:38:10 +0000 (+0200) Subject: VO: expiration date + trialperiod in one ruleset, depending on use and requested... X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=commitdiff_plain;h=2ed6054822d8299598dc1df7944c048a606fe627;p=documents.git VO: expiration date + trialperiod in one ruleset, depending on use and requested duration --- diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 89a9faf..b89dd11 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -33,11 +33,11 @@ vom 12.09.2016 6. Für Ãnderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. -7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Ãnderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. +7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind neue Regeln mit einem Ablaufdatum zu versehen. (Neue Regel: Hinzugefügter Absatz oder signifikate Ãnderung der Bedeutung eines Absatzes) Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und einem Jahr in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden. -8. Nach Ablauf der Probefrist ist die Ãnderung nichtig. +8. Regeln mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text entfernen werden. -9. Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Ãnderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden. +9. Ãber einen Antrag auf Ãnderung des Ablaufdatums kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ãndert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden. §2 Aufnahme neuer Mitglieder