\begin{contract}
-Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen, den Verein zu unterstützen und die freie Wissenschaft zu fördern.
-
-\Clause{title={Namen}}
+\Clause{title={Präambel}}
\label{clause:wer}
\LaborbetreiberNameAnschrift{}, nachfolgend der ehrenamtlich Tätige genannt, ist für den Verein realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft, ZVR-Zahl 414539116, ansässig in der \AnschriftVerein{} im nachfolgenden Verein genannt, mit dem \DatumVertragsbeginn{} ehrenamtlich tätig.
-Der/Die ehrenamtlich Tätige übernimmt die Aufgabe/Tätigkeit als Laborbetreiber der chemischen und biologischen Laboreinrichtungen des Vereins, auch bekannt als Open Biolab Graz Austria, im folgenden kurz OLGA genannt.
+Der/Die ehrenamtlich Tätige übernimmt die Aufgabe/Tätigkeit als Laborbetreiber des Open Biolab Graz Austria, des biologischen Laborraum des Vereins, im folgenden kurz OLGA genannt.
+
+Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen, den Verein zu unterstützen und die freie Wissenschaft zu fördern.
\Clause{title={Dauer}}
\Clause{title={Umfang}}
\label{clause:umfang}
-Der/Die ehrenamtlich Tätige ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins und ist der Laborbetreiber im Sinne des Gentechnikgesetz. Als für das OLGA verantwortliche Person stellt sie sicher dass allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird und dem Verein aus dem Betrieb des OLGA kein Schaden entsteht.
+Der/Die ehrenamtlich Tätige ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation von OLGA und ist der Betreiber im Sinne des Gentechnikgesetz. Als für das OLGA verantwortliche Person stellt sie sicher dass allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird und dem Verein aus dem Betrieb des OLGA kein Schaden entsteht.
-Soweit möglich agiert der/die ehrenamtlich Tätige dahingehend selbstständig. Der Vorstand ist jedenfalls stets über alle Vorgänge zu informieren. Der/Die ehrenamtlich Tätige ist kein organschaftliche Vertreter des Vereins.
+Soweit möglich agiert der/die ehrenamtlich Tätige dahingehend selbstständig. Der Vorstand ist jedenfalls stets über alle Vorgänge zu informieren. Der/Die ehrenamtlich Tätige ist kein organschaftliche Vertreter des Vereins. Gegenüber im OLGA anwesenden Personen und für Belange der Sicherheit agiert Sie nach Innen gerichtet als Vertretung des Vorstandes.
In Rücksprache mit dem Vorstand, beruft der/die ehrenamtlich Tätige entsprechend qualifizierte Personen in das Komitee für biologische Sicherheit und setzt den Beauftragen beziehungsweise die Beauftragte für biologische Sicherheit sowie seinen/ihren Stellvertreter/in ein.