\section*{Statuten des Vereins}
\subsection*{§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}
-\item Der Verein führt den Namen „realraum".
+\item Der Verein führt den Namen \glqq realraum\grqq.
\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakoministrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
\end{enumerate}
\end{description}
\item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
\begin{description}
-\item[a] Beitrittsgebüren und Mitgliedsbeiträge
+\item[a] Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
\item[b] freiwillige Spenden
\item[c] Förderungen
\end{description}
vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten
Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
\item Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
-unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der
-
-Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen
+unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen
Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
\item Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung
anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.