Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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-vom 09.03.2020
+vom 2026-03-20
§0 Definitionen
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§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
+1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, wenn mind. 6 Wochen vergangen sind, seitdem das Mitgliedertreffen über ihren Status als bekanntes Gesicht informiert wurde.
2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
- Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
-- Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
+- Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen einer breit gestreuten Menge von Mitgliedern bekannt.
+
+ Zusätzlich, muss das Mitgliedertreffen über die Eintragung informiert werden.
9. Eine Person muss explizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]