4. Der Verein ist nicht dazu verpflichtet den Bezug von Getränken und Snacks in jedem Fall aufrecht zu erhalten und behält sich das Recht vor die Möglichkeit dafür jederzeit für einen beliebigen Zeitraum auszusetzen.
-5. Alkoholische Getränke dürfen im Verein nicht günstiger erhältlich sein oder bezogen werden als das billigste nicht-alkoholische und nicht-koffeinhaltige Getränk.
+5. Alkoholische Getränke dürfen im Verein nicht günstiger erhältlich sein als das billigste nicht-alkoholische und nicht-koffeinhaltige Getränk.
§7 Raumdirektiven
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