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+- "Beurlaubung" kommt sonst nirgendwo vor, sollte man auf Ruhendstellung ändern. Intention ist aber erkennbar und der Satz ist eh überflüssig da Schiedsgericht für alles angerufen werden kann.
+- Beschränkung auf 6 Monate ist zwar im selben Absatz wie einseitige Ruhendstellung, könnte aber so mißverstanden werden dass es auch normale Ruhendstellung betrifft. Im Zweifelsfall müssen Leute nach 6 Monaten neu beantragen.
+- Antrag auf Beendigung Ruhendstellung kann auch für einseitige Ruhendstellung gestellt werden, wird dann halt abgelehnt.
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Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand jederzeit wieder aufgehoben werden.
+Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft einseitig ruhend stellen. Die maximale Dauer der Ruhendstellung beträgt 6 Monate.
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+Der Vorstand hat die Mitglieder und insbesondere das betroffene Mitglied, über eine Ruhendstellung zu informieren und die Entscheidung sowie gewählte Dauer zu begründen.
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+Die Mitgliedschaft von Mitgliedern des Vorstands kann nicht ruhend gestellt werden.
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+Zur Schlichtung im Fall einer einseitigen Beurlaubung kann das Schiedsgericht berufen werden.
\Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder}