2. Jede Person ist selbst dafür verantwortlich den Unkostenbeitrag entsprechend der entnommenen Mengen vor der Entnahme in die dafür bereitgestellte Kassa zu entrichten.
-3. Die Höhe des Beitrags ist anhand der ausgehängten Richtpreise zu wählen und darf nicht auf 0 reduziert werden.
+3. Die Höhe des Beitrags ist anhand der ausgehängten Richtwerte zu wählen und darf nicht auf 0 reduziert werden.
4. Der Verein ist nicht dazu verpflichtet den Bezug von Getränken und Snacks in jedem Fall aufrecht zu erhalten und behält sich das Recht vor die Möglichkeit dafür jederzeit für einen beliebigen Zeitraum auszusetzen.