1. Getränke und Snacks können von allen anwesenden Personen nach Entrichtung eines fairen Unkostenbeitrags bezogen werden.
-2. Der Verkauf kann entweder über eine offene oder eine geschlossene Kasse erfolgen.
+2. Der Verkauf kann entweder über eine offene oder eine geschlossene Kassa erfolgen.
-3. Bei offener Kasse ist jede Person selbst verantwortlich dafür Sorge zu tragen das die entnommenen Mengen mit einem fairen Betrag abgegolten werden.
+3. Bei offener Kassa ist jede Person selbst verantwortlich dafür Sorge zu tragen das die entnommenen Mengen mit einem fairen Betrag abgegolten werden.
-4. Wenn eine geschlossene Kasse ausgerufen ist, werden alle Transaktionen durch ein Mitglied ausgeführt. Alle anderen anwesenden Personen können dann Getränke und Snacks nur noch über dieses Mitglied beziehen.
+4. Wenn eine geschlossene Kassa ausgerufen ist, werden alle Transaktionen durch ein Mitglied ausgeführt. Alle anderen anwesenden Personen können dann Getränke und Snacks nur noch über dieses Mitglied beziehen.
-5. Jedes Mitglied kann jederzeit eine geschlossene Kasse ausrufen. Nachdem diese ausgerufen ist wird ein Mitglied, von allen anwesenden Mitgliedern, zur verantwortlichen Person ernannt. Diese Person ist für eine eindeutige Kennzeichnung der geschlossenen Kasse verantwortlich.
+5. Jedes Mitglied kann jederzeit eine geschlossene Kassa ausrufen. Nachdem diese ausgerufen ist wird ein Mitglied, von allen anwesenden Mitgliedern, zur verantwortlichen Person ernannt. Diese Person ist für eine eindeutige Kennzeichnung der geschlossenen Kassa verantwortlich.
-6. Wenn die verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur verantwortlichen Person ernannt wird oder die offene Kasse ausgerufen wird.
+6. Wenn die verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur verantwortlichen Person ernannt wird oder die offene Kassa ausgerufen wird.
-7. Entfällt der Grund für das Ausrufen der geschlossenen Kasse kann die verantwortliche Person die offene Kasse ausrufen.
+7. Entfällt der Grund für das Ausrufen der geschlossenen Kassa kann die verantwortliche Person die offene Kassa ausrufen.
-8. Unter folgenden Bedingungen muss eine geschlossene Kasse ausgerufen werden:
+8. Unter folgenden Bedingungen muss eine geschlossene Kassa ausgerufen werden:
- Es befinden sich mehr als 20 Personen im realraum.
- Es sind mehr als 10 Personen anwesend und weniger als 50% davon sind Mitglieder.
-9. Phasen mit geschlossener Kasse müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der verantwortlichen Personen enthalten.
+9. Phasen mit geschlossener Kassa müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der verantwortlichen Personen enthalten.