\section*{Statuten des Vereins}
\subsection*{§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}
-\item Der Verein führt den Namen „realraum".
-\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakominstrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und über das Internet auf die ganze Welt.
+\item Der Verein führt den Namen „realraum".
+\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakoministrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
\end{enumerate}
\subsection*{§ 2: Zweck}
-Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt einen kreativen und kritischen Umgang
-mit moderner Technik und der durch sie zur Verfügung gestellten Information,
-Betrieb eines Vereinslokals in Form von Vortragsräumen und Elektronik-Werkstatt,
+Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt
+einen kreativen und kritischen Umgang mit moderner Technik und der durch
+sie zur Verfügung gestellten Information,
+Betrieb eines Vereinslokals in Form von Vortragsräumen und einer Elektronik-Werkstatt,
Förderung der unkonventionellen Nutzung vorhandener Ressourcen und auch insbesondere
Nachwuchsförderung in vorigen Gebieten.
\item Als ideelle Mittel dienen
\begin{description}
\item[a] geselliges Zusammensitzen
-\item[b] Mailing Listen
+\item[b] Mailing-Listen
\item[c] Workshops und Vorträge
\item[d] Online-Publikationen
\item[e] Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
\subsection*{§ 4: Arten der Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.
-\item Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. fördernde Mitglieder sind
+\item Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen; fördernde Mitglieder sind
solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
\end{enumerate}
\subsection*{§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
-Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
-aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
+Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
+\item
+Manche Einrichtungen des Vereins (z.B. Werkzeug) dürfen erst nach einer Einschulung
+verwendet werden. Mitglieder dürfen vom Verein diese Einschulung in angemessener Zeit fordern.
+\item
+Bei Benutzung haften die Mitglieder für alle Schäden an Vereinseigentum,
+ausgenommen Verschleiß durch normale Nutzung.
+\item
+Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht
+steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
\item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
\item Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung
verlangen.
-\item Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften
- Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu
+\item Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu
informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
\item Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu
unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die
Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden
Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
-Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
\end{enumerate}
-
\subsection*{§ 8: Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die