Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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+§0 Definitionen
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+- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
+- Menschen
+ - Gäste sind Menschen im realraum die weder Mitlieder noch bekannte Gesicher sind.
+ - Bekannte Gesichter haben ein Foto im Wiki, sind schon öfter dagewesen und mindestens einem Mitglied besser bekannt.
+ - Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
+- Morgen ist nach dem Schlafengehen oder wenn die Sonne erneut im Zenit steht.
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§1 Änderung der Vereinsordnung
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-- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
-- Anträge zur Änderung müssen spätestens an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Beschließt das Mitgliedertreffen den Antrag zu finalisieren, muss dieser als solcher gekennzeichnet zur Begutachtung bekannt gemacht werden und eine Einsicht jederzeit möglich sein. Eine Änderung des Antrages während seiner Begutachtungsfrist ist nicht möglich.
-- Frühestens vier Wochen minus 24 Stunden nach Veröffentlichung eines finalisierten Antrags kann über diesen bei einen Mitgliedertreffen abgestimmt werden.
+- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
+- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
+- Nach dem Ausschreiben, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
+- Auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen aber frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung kann über einen Antrag abgestimmt werden.
+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Änderungsantrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-- Dem finalisierten Antrag auf Änderung der Vereinsordnung wird stattgegeben, wenn eine einfache Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür ist.
-- Machen Mitglieder bis vor der Abstimmung über einen Antrag begründete Bedenken oder Zweifel geltend, ist die Änderung
-zwingend mit einer Probefrist zwischen 3 und 9 Monaten zu versehen. Die Dauer legt das Mitgliedertreffen fest.
-- Wird die Änderung an einem der beiden auf das Ende der Probefrist folgenden Mitgliedertreffen nicht mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt, ist die Änderung automatisch nichtig und folglich aus der Vereinsordnung zu entfernen.
-- Während Ihrer Probefrist, frühestens aber am übernächsten Mitgliedertreffen, kann eine Änderung an einem Mitgliedertreffen jederzeit mit einfacher Mehrheit als nichtig erklärt werden, soweit dieses zumindest eine Woche zuvor ankündigt wurde.
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+- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
+- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
+- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- z.B.: Betreffend der Aufnahme neuer Mitglieder folgt der Vorstand der Entscheidung des Mitgliedertreffens.
-- z.B.: Der Vorstand hat ein Vetorecht.
+- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.