- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
-§5 Ämter und erweiterter Vorstand
+§5 Referenten und erweiterter Vorstand
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-Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
+Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
-Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden.
+Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
-Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen.
+Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Referat wählen.
Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
-Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
+Der Rücktritt von einem Referat ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
### Inventurbeauftragte Person