§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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- - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
- - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden:
+ - 3D Drucker
+ - Lasercutter
+ - Standbohrmaschine
+- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
§4 Verhalten im Verein
Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
-Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden.
+Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden.
Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen.