--- /dev/null
+%----------------------------------------------------------------
+%
+% File : main.tex
+%
+% Author : <Your Name>
+%
+% Created : <Creation Date>
+%
+%----------------------------------------------------------------
+
+% Add documents that should additionally be shown in the
+% file explorer of WinEdt (menu on the left side)
+
+%-------------------------DOCUMENT-PROPERTIES--------------------
+
+\documentclass[11pt, oneside, a4paper]{book}
+
+% Definition of writing area
+\setlength{\textwidth}{15 true cm}
+\setlength{\textheight}{23 true cm}
+\oddsidemargin 0.5 cm
+\evensidemargin 0.5 cm
+\topmargin 0 cm
+
+%-------------------------PACKAGES-------------------------------
+
+% Load Babel language support
+\usepackage[austrian, german]{babel}
+
+\usepackage{textcomp}
+\usepackage{amsmath}
+\usepackage{amsfonts}
+\usepackage{mathcomp}
+\usepackage{acronym}
+\usepackage{subfigure}
+% Produce important box (see section MACROS below)
+% Used commands: environment "Sbox"
+\usepackage{fancybox}
+\usepackage{color}
+% Used commands: \url
+\usepackage{url}
+
+% OPTIONAL
+% Make TOC, references, citations and URLs clickable
+% Add bookmarks to a pdf document
+% Interesting options: pdfpagelabels, pdftitle={...}, pdfauthor={...}, pdfsubject={...}
+% Used commands: \phantomsection, \href
+\usepackage[plainpages=false, pdfpagelabels]{hyperref}
+
+% Provide command \phantomsection in case the package hyperref is not loaded
+\providecommand*{\phantomsection}{}
+
+% My custom commands
+\newcommand{\FigureWidth}{10cm}
+
+% OPTIONAL
+% Create Index
+% Hints: - Include "makeidx" in the options list of the command \documentclass
+% - If a word should be included in the Index, prepend it with the command \index
+% e.g. \index{LaTeX}LaTeX
+% The parameter of the command \index is used as the text of the Index entry
+% - Also sections can be included in the Index (see the documentation for details)
+%\makeindex
+%\usepackage{makeidx}
+
+%-------------------------GRAPHICS-------------------------------
+
+% for PDFLaTeX
+\newif\ifpdf
+\ifx\pdfoutput\undefined
+ \pdffalse
+\else
+ \pdfoutput=1
+ \pdftrue
+\fi
+
+\ifpdf
+ \usepackage[pdftex]{graphicx}
+ \DeclareGraphicsExtensions{.png, .jpg, .pdf}
+\else
+ \usepackage{graphicx}
+ \DeclareGraphicsExtensions{.ps, .eps}
+\fi
+
+% Add graphics paths in the following way:
+% \graphicspath{{path1/}{path2/}...}
+\graphicspath{{gfx/}{gfx/ch_hints/}}
+
+%-------------------------MACROS---------------------------------
+
+% Use the important environment (important box) to emphasize important things
+\newenvironment{important}
+{\begin{Sbox}\begin{minipage}{11cm}}{\end{minipage}\end{Sbox}
+\begin{center}\shadowbox{\TheSbox}\end{center}}
+
+% Command: todo
+\newcommand{\todo}[1]
+{\marginpar{\baselineskip0ex\rule{2,5cm}{0.5pt}\\[0ex]{\textcolor{red}{\tiny\textsf{#1}}}}}
+%\newcommand{\todo}[1]{}
+
+%----------------------------------------------------------------
+%-------------------------DOCUMENT-CONTENT-----------------------
+
+% Specify the tex-files that should be included only (if you want to reduce compilation time)
+%\includeonly{title, pledge, acknowledgements, abstracts}
+%\includeonly{preface, introduction, hints, conclusions, appendix, bibliography}
+
+\begin{document}
+
+ \selectlanguage{german}
+
+ %-------------------------FRONTMATTER----------------------------
+ \frontmatter
+ \pagestyle{plain}
+
+ %-------------------------MAINMATTER-----------------------------
+ \mainmatter
+ \pagestyle{headings}
+ \include{statuten} % Title Page
+
+\end{document}
--- /dev/null
+Statuten des Vereins
+
+§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
+(1) Der Verein f ührt den Namen „Wirdorange – Verein fü
+r Technik in Kultur und Gesellschaft “.
+(2) Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Sporgasse 6/12 und erstreckt seine T ätigkeit auf ganz Österreich.
+(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
+
+
+§ 2: Zweck
+
+Der Verein, dessen T ätigkeit nicht auf Gewinn geric htet ist, bezweckt einen kreativen und kritischen Umgang
+mit moderner Technik und der durch sie zur Verf ügun g gestellten Information. Förderung der
+unkonventionellen Nutzung vorhandener Ressourcen. Hochhalten der Österreichischen Kaffeetradition.
+Förderung moderner Kunst. Nachwuchsf örderung. Kriti
+sche Beurteilung gesellschaftlicher Veränderungen,
+insbesondere technische Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, Herausgabe der Vereinszeitschrift
+„Orangenpresse “ sowie Liebe und Harmonie.
+
+§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
+(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angef ührten ideellen und materiellen Mittel
+erreicht werden.
+(2) Als ideelle Mittel dienen
+a. geselliges Zusammensitzen
+b. Mailing Listen
+c. Workshops
+d. Homepage
+e. online Publikationen
+f. Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
+g. Förderung von jeglicher Art von Kunst
+(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
+a. Beitrittsgeb üren und Mitgliedsbeitr äge
+b. freiwillige Spenden
+c. Förderungen
+
+
+§ 4: Arten der Mitgliedschaft
+(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, f ördernde und Ehrenmitglieder.
+(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. f ördernde Mitglieder sind
+solche, die die Vereinst ätigkeit vor allem durch Za hlung eines erh öhten Mitgliedsbeitrags f ördern.
+Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
+
+
+§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
+(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Perso nen, sowie juristische Personen und rechtsf ähige
+Personengesellschaften werden.
+(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und f ördernden M itgliedern entscheidet der Vorstand. Die
+Aufnahme kann ohne Angabe von Gr ünden verweigert we rden.
+(3) Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorl äufi ge Aufnahme von ordentlichen und f ördernden
+Mitgliedern durch die Vereinsgr ünder, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese
+Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung
+des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder bi s
+dahin durch die Gr ünder des Vereins.
+(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
+
+
+§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
+(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsf ähigen
+Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspers önlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch
+Ausschluss.
+(2) Der Austritt kann nur zum ersten des Monats erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat
+vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige versp ätet, so ist sie erst zum n ächsten
+Austrittstermin wirksam. F ür die Rechtzeitigkeit is t das Datum der Postaufgabe ma ßgeblich.
+(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie ßen, wenn d ieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
+unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger a ls sechs Monate mit der Zahlung der
+
+\fMitgliedsbeitr äge im Rückstand ist. Die Verpflichtu ng zur Zahlung der f ällig gewordenen
+Mitgliedsbeitr äge bleibt hievon unber ührt.
+(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung
+anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
+(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der
+Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschl ossen werden.
+
+
+§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
+(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
+Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
+aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
+(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
+(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung
+verlangen.
+(4) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den gepr üften
+ Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu
+informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungspr üfer einzubinden.
+(5) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr äften zu f ördern und alles zu
+unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die
+Vereinsstatuten und die Beschl üsse der Vereinsorgan e zu beachten. Die ordentlichen und f ördernden
+Mitglieder sind zur p ünktlichen Zahlung der Beitrit tsgeb ühr und der Mitgliedsbeitr äge in der von der
+Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+
+
+§ 8: Vereinsorgane
+
+Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die
+Rechnungspr üfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15 ).
+
+§ 9: Generalversammlung
+(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlu ng“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine
+ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt.
+(2) Eine au ßerordentliche Generalversammlung findet auf
+a. Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
+b. schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
+c. Verlangen der Rechnungspr üfer (§ 21 Abs. 5 erster S atz VereinsG),
+d. Beschluss der/eines Rechnungspr üfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter
+Satz dieser Statuten),
+e. Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)
+
+binnen vier Wochen statt.
+(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au ßerord entlichen Generalversammlungen sind alle
+Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied
+dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der
+Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch
+den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die/einen Rechnungspr üfer (Abs. 2 lit. d) oder durc h
+einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).
+(4) Antr äge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung
+beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
+(5) Gültige Beschl üsse – ausgenommen solche über einen
+Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
+Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung ge
+fasst werden.
+(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die
+ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des
+Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zul ässig.
+(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die A nzahl der Erschienenen beschlussfähig.
+(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit
+einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen . Beschl üsse, mit denen das Statut des Vereins
+ge ändert oder der Verein aufgel öst werden soll, bed ürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei
+Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
+
+\f(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung f ührt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung
+sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so f ührt das an Jahren älteste anwes
+ende
+Vorstandsmitglied den Vorsitz.
+
+
+§ 10: Aufgaben der Generalversammlung
+
+Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
+a) Beschlussfassung über den Voranschlag;
+b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter
+Einbindung der Rechnungspr üfer;
+c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
+d) Genehmigung von Rechtsgesch äften zwischen Rechnungs pr üfern und Verein;
+e) Entlastung des Vorstands;
+f) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgeb ühr und der Mi
+Mitglieder;
+g) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
+h) Beschlussfassung über Statuten änderungen und die fr
+eiwillige Aufl ösung des Vereins;
+i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
+
+tgliedsbeiträge f ür ordentliche und f ür f ördernde
+
+
+§ 11: Vorstand
+(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau, Schriftführer/in sowie
+Kassier/in.
+(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewähl t. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines
+gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die
+nachtr ägliche Genehmigung in der nächstfolgenden Ge neralversammlung einzuholen ist. Fällt der
+Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung übe
+rhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus,
+so ist jeder Rechnungspr üfer verpflichtet, unverzüg lich eine au ßerordentliche Generalversammlung zum
+Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig
+sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines
+Kurators beim zust ändigen Gericht zu beantragen, de r umgehend eine au ßerordentliche
+Generalversammlung einzuberufen hat.
+(3) Die Funktionsperiode des Vorstands betr ägt zwei Jah re; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im
+Vorstand ist pers önlich auszu üben.
+(4) Der Vorstand wird vom Obmann/von der Obfrau, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch diese/r
+auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand
+einberufen.
+(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mi tglieder eingeladen wurden und mindestens die
+Hälfte von ihnen anwesend ist.
+(6) Der Vorstand fasst seine Beschl üsse mit einfacher S timmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die
+Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
+(7) Den Vorsitz f ührt der/die Obmann/Obfrau. Ist diese/ r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an
+Mitgliedsjahren ältesten anwesenden Vorstandsmitgli ed oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen
+Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.
+(8) Au ßer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines
+Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rüc ktritt (Abs. 10).
+(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder
+entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw Vorstandsmitglieds in Kraft.
+(10)
+Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlic h ihren Rücktritt erkl ären. Die
+Rücktrittserkl ärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die
+Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird e rst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs. 2) eines
+Nachfolgers wirksam.
+
+
+§ 12: Aufgaben des Vorstands
+
+Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan “ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
+Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
+seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
+
+\f(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
+Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als
+Mindesterfordernis;
+(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
+(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a –
+c dieser Statuten;
+(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinst ätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften
+Rechnungsabschluss;
+(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
+(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und f örder nde Vereinsmitgliedern;
+(7) Aufnahme und K ündigung von Angestellten des Vereins .
+
+
+§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
+(1) Der/die Obmann/Obfrau f ührt die laufenden Gesch äfte
+ des Vereins. Der/die Schriftf ührer/in unterstützt
+den/die Obmann/Obfrau bei der Führung der Vereinsge sch äfte.
+(2) Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach au ße n. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins
+bed ürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des
+/der Obmanns/Obfrau und des Schriftf ührers/der
+Schriftf ührerin, in Geldangelegenheiten (vermögensw erte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und
+des Kassiers/der Kassierin. Rechtsgesch äfte zwische n Vorstandsmitgliedern und Verein bed ürfen der
+Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
+(3) Rechtsgesch äftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach au ßen zu vertreten bzw. f ür ihn zu zeichnen,
+können ausschlie ßlich von den in Abs. 2 genannten V orstandsmitgliedern erteilt werden.
+(4) Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den
+Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung
+selbst ändig Anordnungen zu treffen; im Innenverh ält nis bed ürfen diese jedoch der nachtr äglichen
+Genehmigung durch das zust ändige Vereinsorgan.
+(5) Der/die Obmann/Obfrau f ührt den Vorsitz in der Gene ralversammlung und im Vorstand.
+(6) Der/die Schriftf ührer/in f ührt die Protokolle der G eneralversammlung und des Vorstands.
+(7) Der/die Kassier/in ist f ür die ordnungsgemä
+ße Geldg
+ebarung des Vereins verantwortlich.
+
+
+§ 15: Schiedsgericht
+(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh ältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne
+Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungsei nrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und
+kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
+(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart
+gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht.
+Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von
+14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verst ändigung durch den
+Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namh aft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14
+Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei
+Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts
+d ürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversa mmlung – angeh ören, dessen T ätigkeit
+Gegenstand der Streitigkeit ist.
+(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Ge währung beiderseitigen Geh örs bei Anwesenheit
+aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und
+Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
+
+
+§ 16: Freiwillige Aufl ösung des Vereins
+(1) Die freiwillige Aufl ösung des Vereins kann nur in e iner Generalversammlung und nur mit
+Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimme n beschlossen werden.
+(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsv ermögen vorhanden ist – über die Abwicklung
+zu beschlie ßen. Insbesondere hat sie einen Abwickle r zu berufen und Beschluss dar über zu fassen, wem
+dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses
+Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist,
+ einer Organisation zufallen, die gleiche oder
+ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Z wecken der Sozialhilfe.
+
+\f
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