6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+
§2 Aufnahme neuer Mitglieder
----------------------------
### Laborbetreibende Person
-Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
+Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.