6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind neue Regeln mit einem Ablaufdatum zu versehen. (Neue Regel: Hinzugefügter Absatz oder signifikate Änderung der Bedeutung eines Absatzes) Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und zwei Jahren in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden.
+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind mit einem Antrag auf Änderung neu hinzugekommene oder in Ihre Bedeutung geänderte Absätze mit einem Ablaufdatum zu versehen. Nach Möglichkeit ist mit der fordernden Person Rücksprache bezüglich der konkreten Umsetzung zu halten.
-8. Regeln mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text entfernen werden.
+8. Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und drei Jahren in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden.
-9. Über einen Antrag auf Änderung (bzw Entfernung) des Ablaufdatums kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden. Natürlich gilt auch für diese Änderungen Abs. 7.
+8. Absätze mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text der Vereinsordnung entfernt werden.
+
+9. Über einen Antrag auf Änderung (bzw Entfernung) eines Ablaufdatum kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden. Natürlich gilt auch für diese Änderungen Abs. 7.
§2 Aufnahme neuer Mitglieder