Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
+\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf ruhend setzen. Der Antrag
+auf Ruhendstellung muss von einem Mitglied mit einer guten Begrüdung
+(zb. längeren Auslandsaufenthalt) gestellt werden.}
+
+\textcolor{newtext}{Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand
+ jederzeit wieder aufgehoben werden.}
+
\Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\textcolor{changedtext}{Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.}
-\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.}
+\textcolor{newtext}{Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend
+ gesetzt ist verlieren das aktive und passive Wahlrecht und sind von
+ den Mitgliedsgebüren entbunden. Die Vereinsordnung kann weitere
+ Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren.}
-\textcolor{newtext}{Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)}
\Clause{title=Vereinsorgane}
\item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für fördernde Mitglieder;
\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
-\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen;
+\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
\end{enumerate}
-\textcolor{newtext}{Uneingeschränkte Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung} \label{Pkt:AufgabenGVVO}
+\textcolor{newtext}{Beschlussfassung über den Inhalt der
+ Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über
+ Änderungen der Vereinsordnung beschließen.} \label{Pkt:AufgabenGVVO}
\Clause{title=Vorstand}
\label{clause:Vorstand}
\label{clause:AufgabenVorstand}
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \glqq Leitungsorgan\grqq
-\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2004.
+\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als
-Mindesterfordernis
-\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses
-\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten
+Mindesterfordernis;
+\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
+\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten;
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften
-Rechnungsabschluss
-\item Verwaltung des Vereinsvermögens
-\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernde Vereinsmitgliedern
+Rechnungsabschluss;
+\item Verwaltung des Vereinsvermögens;
+\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern;
\item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
\end{enumerate}
widersprechen gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.}
\textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder,
- Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen.}
+ Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmende von Vereinsveranstaltungen.}
\textcolor{newtext}{Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu
machen und muss für Mitgliedern jederzeit einsehbar sein.