-- Dem finalisierten Antrag auf Änderung der Vereinsordnung wird stattgegeben, wenn eine einfache Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür ist.
-- Machen Mitglieder bis vor der Abstimmung über einen Antrag begründete Bedenken oder Zweifel geltend, ist die Änderung
-zwingend mit einer Probefrist zwischen 3 und 9 Monaten zu versehen. Die Dauer legt das Mitgliedertreffen fest.
-- Wird die Änderung an einem der beiden auf das Ende der Probefrist folgenden Mitgliedertreffen nicht mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt, ist die Änderung automatisch nichtig und folglich aus der Vereinsordnung zu entfernen.
-- Während Ihrer Probefrist, frühestens aber am übernächsten Mitgliedertreffen, kann eine Änderung an einem Mitgliedertreffen jederzeit mit einfacher Mehrheit als nichtig erklärt werden, soweit dieses zumindest eine Woche zuvor ankündigt wurde.
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+- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
+- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
+- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.