- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Nach dem Ausschreiben, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
-- Auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen aber frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung kann über einen Antrag abgestimmt werden.
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Änderungsantrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung.
+- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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§4 Verhalten im Verein
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- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.