X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=efb72362b02cdee14b01ac0a7838d26f79dc8b13;hb=7e86783bfcfad5d2ac6dbbd87273d654d0c27134;hp=fc0a38f3a8bd0979d69d427a49a57bf00421e903;hpb=ce50fd4c74883b455537d151ebb396441bbadc7d;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index fc0a38f..efb7236 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -79,10 +79,13 @@ vom dd.mm.yyyy §3 Verwendung von Vereinsgeräten -------------------------------- - - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine. - - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig +- Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden: + - 3D Drucker + - Lasercutter + - Standbohrmaschine +- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig +- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig +- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig §4 Verhalten im Verein @@ -91,18 +94,18 @@ vom dd.mm.yyyy - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden. -§5 Ämter und erweiterter Vorstand +§5 Referenten und erweiterter Vorstand --------------------------------- -Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen. +Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen. -Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden. +Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden. -Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen. +Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Referat wählen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. -Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird. +Der Rücktritt von einem Referat ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird. ### Inventurbeauftragte Person