X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=9ccfe400a9ce6080354dd942ed5f2cb1c801b325;hb=refs%2Fheads%2Fvereinsordnung-draft-einschulung;hp=63192fe12654d3c363be80bbc8f87cd101349645;hpb=0583543ba1317d293740b90f5722eeb6333add5f;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 63192fe..9ccfe40 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -38,7 +38,7 @@ vom 12.09.2016 1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. -2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden. +2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden. 3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern. @@ -62,3 +62,25 @@ vom 12.09.2016 10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden. + +§3 Verwendung von Vereinsgeräten +-------------------------------- + +1. Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden: + - 3D Drucker + - Lasercutter + - Standbohrmaschine + - OLGA Laboreinrichtung + +2. Vor Beginn einer Arbeit mit GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes (z.b. §19, §15 Abs 5.) ist das Komitee für biologische Sicherheit (siehe Gentechnikgesetze §16) zu konsultieren. + +3. In Belangen der Sicherheit im OLGA gilt die Laborbetreibenden Person sowie Mitglieder des Komitee für biologische Sicherheit als Vertretung des Vorstandes. Ihren dahingenenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. + +TODO: Einschulung bekommt man wie? + +TODO: Neueinschulung nötig ab wann? + +§4 Verhalten im Verein +---------------------- + +