X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=2b8bea78a0a2370f7eaa0e7f2b931d71e6e1e7bb;hb=ad91e487375da4faf0e6a2f89460ad579ac9994f;hp=8dd10b88c1ac23f5d0c5f37cf730c6212cd8fd58;hpb=1db46565daafd63bfd9d5e69ce63939fcb5a160b;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 8dd10b8..2b8bea7 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -27,101 +27,8 @@ vom dd.mm.yyyy - Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde. -- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. +- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich. - Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. - - -- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. - -- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig. - -- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden. - [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden) - - - -§2 Aufnahme neuer Mitglieder ----------------------------- - -- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. - -- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden. - -- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern. - -- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend. - -- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält. - -- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren. - -- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder. - -- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen: - - - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein - - - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt. - - - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt. - -- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. - -- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden. - - - - - -§3 Verwendung von Vereinsgeräten --------------------------------- - - - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine. - - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - -§4 Verhalten im Verein ----------------------- - - - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden. - - -§5 Ämter --------- - -Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen. - -Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden. - -Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen. - -Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. - -Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird. - -### Inventurbeauftragte Person - -Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier. - -### Vorstandunterstützende Person - -Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden. - -### Infrastructure & PR - -Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von und Teilnahme bei Events funktioniert. -Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden. - -### Laborverantwortliche Person - -Die Laborverantwortliche Person ist verantwortlich für alle Belange der -Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen -des Vereins. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird. -Insbesondere hat sie sicherzustellen dass die Kommission für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist, -sowie das Amt des Beauftragten für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist. -