X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=2b8bea78a0a2370f7eaa0e7f2b931d71e6e1e7bb;hb=ad91e487375da4faf0e6a2f89460ad579ac9994f;hp=4c221018978dc45c0ee20c7d4e0494213468ebd6;hpb=0efcd3df2076b9f07a358b1dcc41a786542fa135;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 4c22101..2b8bea7 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -27,75 +27,8 @@ vom dd.mm.yyyy - Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde. -- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. +- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich. - Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. - - -- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen. - -- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig. - -- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden. - [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden) - - - -§2 Aufnahme neuer Mitglieder ----------------------------- - -- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. - -- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden. - -- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern. - -- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend. - -- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält. - -- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren. - -- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder. - -- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen: - - - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein - - - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt. - - - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt. - -- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. - -- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden. - - - - - -§3 Verwendung von Vereinsgeräten --------------------------------- - - - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine. - - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig - - -§4 Verhalten im Verein ----------------------- - - - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden. - - -§5 Rollen im Verein ------------------- - - - z.B.: Inventurbeauftragte Person - - z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter) - - z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit - - Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen) - - Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben