X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;fp=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=ab0824dcadf01ae04918341df1cc9c268a222ff5;hb=d88cab377deca8ccd084b5c417d386cf45286ab7;hp=503369be7f5394cfe808c5b6503c0968af605f66;hpb=e739cd9ce7df68bff2cf173647c18656724a9df5;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index 503369b..ab0824d 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -169,12 +169,24 @@ Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per V #. Verlängerungen von Stipendien sind möglich. +#. Ein Stipedium wird durch Austritt oder Ausschluss des Mitglieds beendet. + #. Der vom Stipendium finanzierte Anteil des Mitgleidbeitrages wird fällig sobald das Mitglied den Restbetrag entrichtet hat. -#. Stipendien sind in Stipendiumsprogramme unterteilt. +#. Der Förderungsstaus eines Mitglieds ist geheim und darf mit Personen die nicht mit der unmittelbaren Abwicklung des Stipendiums vertraut sind nur unter ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds geteilt werden. + +#. Die Vergabe von Stipendien wird über Stipendiumsprogramme geregelt. #. Ein Stipendiumsprogramm muss einen eindeutigen Namen haben und die Vergabebedingungen sowie eine Kontakmöglichkeit öffentlich dokumentieren. +#. Die Vergabebedingungen eines Stipendumprograms muss zumindest die folgende Punkte definieren: + + #. Die maximale Höhe des vom Stipendium finanzierten Anteil des Mitgliedsbeitrages + + #. Die maximale Dauer für die ein Stipendium vergeben wird. + + #. Die Person oder der Personenkreis der über die Vergabe eines Stipendiums entscheidet. + #. Über die Einführung eines neuen oder Änderung der Vergabebedingungen eines bestehenden Stipendiumprogramms beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit. #. Anträge zur Einführung oder Änderung eines Stipendiumprogramm müssen an einem Mitgliedertreffen vorgestellt werden.