X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;fp=vereinsordnung%2Fvereinsordnung.md;h=503369be7f5394cfe808c5b6503c0968af605f66;hb=e739cd9ce7df68bff2cf173647c18656724a9df5;hp=d9af92f1cd011956692849e67906d4d0dfd9ae18;hpb=255ef50fead74cf162ce709f8c1fa169c73a181e;p=documents.git diff --git a/vereinsordnung/vereinsordnung.md b/vereinsordnung/vereinsordnung.md index d9af92f..503369b 100644 --- a/vereinsordnung/vereinsordnung.md +++ b/vereinsordnung/vereinsordnung.md @@ -157,3 +157,32 @@ Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per V #. Soziales #. Wir bitten Mitglieder und BesucherInnen sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Werkstätten nicht beeinträchtigt werden. #. Wir versuchen selbst und bitten dich darum, MitgliederInnen, BesucherInnen, PraktikantInnen, Freunde des Vereins und Gäste aller Art wertschätzend, respektvoll und tolerant zu behandeln (“Be Excellent To Each Other”). + +§8 Stipendien +------------- + +#. Stipendien sind finanzielle Förderungen die es, insbesondere Personen die unterrepresentierten Gruppen angehören, erleichtern sollen den Mitgliedsbeitrag zu finanzieren. + +#. Stipendien können den Mitgliedsbeitrag nicht vollständig finanzieren. Der Restbetrag der vom Mitglied selbst zu entrichten ist muss mindestens 5 Euro betragen. + +#. Stipendien sind zeitlich begrenzt. + +#. Verlängerungen von Stipendien sind möglich. + +#. Der vom Stipendium finanzierte Anteil des Mitgleidbeitrages wird fällig sobald das Mitglied den Restbetrag entrichtet hat. + +#. Stipendien sind in Stipendiumsprogramme unterteilt. + +#. Ein Stipendiumsprogramm muss einen eindeutigen Namen haben und die Vergabebedingungen sowie eine Kontakmöglichkeit öffentlich dokumentieren. + +#. Über die Einführung eines neuen oder Änderung der Vergabebedingungen eines bestehenden Stipendiumprogramms beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit. + +#. Anträge zur Einführung oder Änderung eines Stipendiumprogramm müssen an einem Mitgliedertreffen vorgestellt werden. + +#. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde. + +#. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen, an dem eine neues Stipendiumprogramm oder eine Änderung vorgestellt wurde, muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden. + +#. Nach der Veröffentlichung sind nur mehr formale Änderungen des Antrags möglich. + +#. Für Anträge stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.