X-Git-Url: https://git.realraum.at/?a=blobdiff_plain;f=statuten%2Fstatuten.tex;h=9766eae4b54760911abee477118497122dc90e4a;hb=074de6da948bf071f42ec1a3dbed0de8b7d77cc3;hp=55ed315c3522e3221373fa1c47b4dcc2cdc5c547;hpb=9742429a0880e45b723eb4f5290515deaf05bdde;p=documents.git diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 55ed315..9766eae 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -76,12 +76,12 @@ Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen -Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. +Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \label{Abs:MitgliedAusschluss} -Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:VertretungDesVereins} genannten Gründen von der +Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden. @@ -99,7 +99,7 @@ ausgenommen Verschleiß durch normale Nutzung. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu. -Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. +Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten \textcolor{newtext}{und der Vereinsordnung} zu verlangen. Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. @@ -109,15 +109,13 @@ informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die -Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. +Vereinsstatuten\textcolor{newtext}{, die Vereinsordnung} und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. -Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. +\textcolor{changedtext}{Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.} -\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{} -Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden. +\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.} -Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) -\end{pdfsidelinecomment} +\textcolor{newtext}{Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)} \Clause{title=Vereinsorgane} @@ -163,7 +161,7 @@ Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen besch Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins -ge ändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei +geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung @@ -245,7 +243,7 @@ seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: \begin{enumerate} \item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender -Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als +Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis \item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses \item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten @@ -349,4 +347,4 @@ Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO}) -\end{pdfsidelinecomment} \ No newline at end of file +\end{pdfsidelinecomment}