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+§8 Stipendien
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+#. Stipendien sind finanzielle Förderungen die es, insbesondere Personen die unterrepresentierten Gruppen angehören, erleichtern sollen den Mitgliedsbeitrag zu finanzieren.
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+#. Stipendien können den Mitgliedsbeitrag nicht vollständig finanzieren. Der Restbetrag der vom Mitglied selbst zu entrichten ist muss mindestens 5 Euro betragen.
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+#. Stipendien sind zeitlich begrenzt.
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+#. Verlängerungen von Stipendien sind möglich.
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+#. Der vom Stipendium finanzierte Anteil des Mitgleidbeitrages wird fällig sobald das Mitglied den Restbetrag entrichtet hat.
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+#. Stipendien sind in Stipendiumsprogramme unterteilt.
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+#. Ein Stipendiumsprogramm muss einen eindeutigen Namen haben und die Vergabebedingungen sowie eine Kontakmöglichkeit öffentlich dokumentieren.
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+#. Über die Einführung eines neuen oder Änderung der Vergabebedingungen eines bestehenden Stipendiumprogramms beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
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+#. Anträge zur Einführung oder Änderung eines Stipendiumprogramm müssen an einem Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
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+#. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+#. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen, an dem eine neues Stipendiumprogramm oder eine Änderung vorgestellt wurde, muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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+#. Nach der Veröffentlichung sind nur mehr formale Änderungen des Antrags möglich.
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+#. Für Anträge stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.